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Förderung der Digitalisierung für Restaurants und Gastrobetriebe

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Neben den vielen Krediten und Förderungsmöglichkeiten kann man sich als Gastrobetrieb auch mal die Digitalisierung fördern lassen. Dadurch kann man sich ein festeres Standbein aufbauen, da im 21. Jahrhundert vieles online abläuft, und der nächsten Schließung oder Teilschließung gelassener entgegensehen, wenn man zum Beispiel online Bestellungen für „to go“ annehmen kann.

Überbrückungshilfe für die Zukunft

Die neue Überbrückungshilfe III bringt viele Vorteile mit sich, unter anderem eben die Förderung für die Zukunft. Die Digitalisierung hinkt zwar in Deutschland weit hinterher, aber dafür kann man sich seine eigene nun dank Staatshilfe etwas mitfinanzieren lassen. Die Investition in die Digitalisierung ist ein eigener Punkt der neuen Hilfe und bedeutet zum Beispiel, dass man die Kosten für den Onlineshop fördern lassen kann. Bei diesem Punkt kommen bis zu 20.000 Euro zusammen, für einen Onlineshop – oder die Erweiterung eines schon bestehenden Onlineshops als auch für Werbe- und Marketingmaßnahmen.

Durch diese Möglichkeit, kann der eigene Betrieb in Werbemaßnahmen wie Webseiten investieren und dazu einen Onlineshop aufbauen. Shopsysteme und Bestellungen über eine mobile App helfen Gastronomie-Betriebe einfacher zu neuen Kunden zu kommen und zugleich auch ihre Bestandskunden längerfristig zu halten. Gerade im Bereich von „to go“ können solche Systeme von vielen Kunden spontan genutzt werden, wenn sie gerade auf dem Weg zur Arbeit sind oder nach einem Arzt-Besuch. Geplante Bestellungen machen einen großen Anteil bei Shopsystemen aus, aber die Spontankäufe sind längerfristig das, was uns auch bei einer längeren unsicheren Zukunft über den Berg hält.

Die Digitalisierung ermöglicht auch, Kunden über Neuerungen auf dem Laufenden zu halten. Neue Produkte, neue Dienstleistungen und neue Mitarbeiter – was mit Lockdown untergehen würde, kann mit der richtigen Digitalstrategie Hunderte und Tausende von (potenziellen) Kunden erreichen. Und mit einer gekonnten Online-Strategie und der Förderung der Digitalisierung können zukünftig auch mehr Kunden gewonnen und vor allem erreicht werden.

Zusätzliche Schmankerl zur Förderung

Gefördert zu werden, bedeutet ja nicht immer gleich, Geld zu erhalten. Der Staat bietet zusätzliche Hilfe auch für Gastronomie-Betriebe, um während der unsicheren Phase effektiver arbeiten zu können.

  • So wurde bekanntermaßen der Mehrwertsteuersatz von 7 % für Speisen beibehalten und kann bis Ende 2021 genutzt werden.
  • Der Einzelhandel sowie die Gastronomie haben Zusatzregeln erhalten, unter anderem für die Abschreibungskosten verderblicher Ware.

Alle Angaben ohne Gewähr.