Webpen – Die All-Around-Agentur für professionelle Webseiten

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Webpen ist eine All-around-Agentur mit Sitz in Gelsenkirchen, die sich auf die Erstellung von professionellen Webseiten spezialisiert hat. Unser Team besteht aus erfahrenen Webdesignern, Programmierern und SEO-Experten, die gemeinsam daran arbeiten, Ihrem Unternehmen eine starke Online-Präsenz zu verleihen. 


 

Wir haben uns auf die Erstellung von Webseiten für Autohäuser, Praxen, Reisebüros und Vereine spezialisiert. Unsere Webseiten sind benutzerfreundlich, modern und responsiv, was bedeutet, dass sie auf allen Geräten einwandfrei dargestellt werden. Wir setzen auf ein ansprechendes Design und eine einfache Navigation, um sicherzustellen, dass Ihre Kunden schnell und einfach die gewünschten Informationen finden. 

Neben der Erstellung von Webseiten bieten wir auch Lösungen für Onlineshops und Lieferservice-Systeme an. Unsere Webseiten Onlineshop-Pizza.de und Shopsystem-Lieferservice.de sind benutzerfreundlich und einfach zu bedienen. Mit unseren Lösungen können Sie Ihr Unternehmen erweitern und Ihre Produkte und Dienstleistungen einfacher verkaufen. 

Unser Team legt großen Wert auf Suchmaschinenoptimierung (SEO) bei der Erstellung von Webseiten. Wir optimieren Ihre Webseite für die wichtigsten Suchbegriffe in Ihrer Branche, damit sie in den Suchergebnissen von Google und anderen Suchmaschinen möglichst weit oben erscheint. Dies erhöht die Sichtbarkeit Ihrer Webseite und führt zu mehr Besuchern und potenziellen Kunden. 

Zusammenfassend ist Webpen eine erfahrene Agentur in Gelsenkirchen, die sich auf die Erstellung von professionellen Webseiten, Onlineshops und Lieferservice-Systemen spezialisiert hat. Unser Team setzt auf ein ansprechendes Design, eine einfache Navigation und Suchmaschinenoptimierung, um Ihnen eine starke Online-Präsenz zu verleihen und Ihr Unternehmen erfolgreich zu machen. 

Förderungen für Gastronomie abhängig vom Bundesland – Teil II

Förderungen für Gastronomie abhängig vom Bundesland – Teil II

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Viele der 16 Bundesländer bieten immer wieder eine besondere Förderung ihrer Unternehmen und Gastrobetriebe an. Diese ändern sich regelmäßig und passen sich auch immer wieder den Bedingungen an.

Im ersten Teil wurden bereits die Bundesländer Thüringen, Saarland, Niedersachsen, Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg genannt.

Förderungen für Bayern

Im Süden Deutschland können verschiedene Hilfen beantragt werden. Bayern hat eine vielfältige Förderkultur, die auch außerhalb von Corona mit Zuschüssen wie mit dem Förderangebot Digitalisierung aufwartet. Natürlich zählen auch die Oktober-, November- oder Dezemberhilfe zu den Angeboten der Förderprogramme.

Förderungen in Brandenburg

Unabhängig von den Coronahilfen hat das kleine Bundesland einen Fördernavigator ins Leben gerufen, mit dem sich mit wenigen Klicks verschiedene Förderungen von EU, Bund und dem Bundesland finden lassen. Weitere Hilfen und Informationen erhalten Unternehmen auf der Website der WfBB und der ILB.

Förderungen in Bremen

In der freien Hansestadt Bremen gibt es auch einige Möglichkeiten für die Förderung. Dazu zählt der Betriebsmittelkredit Corona-Krise, der finanziell unterstützt. Aber auch andere Möglichkeiten wie die Stundung von Steuern.

Förderungen in Hessen

Hessen hat eine Notfallkasse eingerichtet, in der Unternehmen gefördert werden können, die durch andere Programme eben nicht gefördert werden. KMUs können auch eine Liquiditätshilfe beantragen. Kleine Unternehmen können von einem Mikrokredit profitieren.

Förderungen in Mecklenburg-Vorpommern

Hier können Unternehmen von einer Brückenfinanzierung oder einer Liquiditätshilfe profitieren. Die Letztere muss aber zurückgezahlt werde. Unabhängig von den Corona-Hilfen bietet auch MV vielfältige Förderprogramme an.

Förderungen in Niedersachsen

Niedersachsen bietet abwechslungsreiche Fördermöglichkeiten an wie Aufstockung Überbrückungshilfe oder auch den Aktionsplan Ausbildung. Mehr Informationen dazu gibt’s auf der Website der NBank.

Förderungen in Nordrhein-Westfalen

In NRW ist es die NRW-Bank, die ein vielfältiges Programm für verschiedene Unternehmen und Organisationen auf die Beine gestellt hat.

Förderungen Rheinland-Pfalz

Mit der ISB können Unternehmen abwechslungsreiche Kredite aufnehmen und erhalten so Unterstützung in Zeiten von Corona.

Förderungen Sachsen

Das Bundesland Sachsen bietet Unternehmen abwechslungsreiche Förderungen an, abhängig davon, ob es sich um einen Teil-Lockdown oder harten Lockdown handelt.

Förderungen Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat mit zwei Programmen eine Unterstützung und Förderung für kleine und mittelständische Unternehmen ins Leben gerufen. Die Darlehen für die Liquiditätssicherung soll in Coronazeiten helfen.

Förderungen Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein werden mittleren, kleinen und großen Unternehmen geholfen durch verschiedene Förderungen mithilfe von Krediten, Beteiligungen oder Bürgschaften.

So wie sich die Lage mit Corona ändert, so verändern sich auch regelmäßig die Zuschüsse, Kredite und Förderungen für die Wirtschaft. Entsprechend sollte man auch immer wieder regelmäßig prüfen, ob es passende Möglichkeiten für Förderungen gibt. Werden Zuschüsse und Förderungen vom Bund beantragt und möchte man später welche vom Bundesland beantragen, muss man vorab abklären, ob beides zusammen machbar ist.

Förderungen für Gastronomie abhängig vom Bundesland – Teil I

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Jedem Tierchen sein Pläsierchen – so könnte man den Flickenteppich nennen, der aktuell mit den Förderungen im Wirtschaftsbereich die Unternehmen mehr als nur verwirrt. Im Gegensatz zum Shopping-Tourismus von einem in den nächsten Landkreis kann man außerhalb seines Bundeslandes nicht einfach passende Fördergelder beantragen. Immerhin gäbe es da das eine oder andere lukrative Geld, das man in diesen Zeiten gut gebrauchen könnte.

Förderungen in Thüringen

In Thüringen vergibt zum Beispiel die Bürgschaftsbank Thüringen verschiedene Kredite, die für Existenzgründer und ältere Unternehmen geeignet sind und auch für Investitionen genutzt werden können. Die Aufbaubank Thüringen bietet hingegen verschiedene Zuschüsse und Kredite für Investitionen und auch Existenzgründungen an.

Förderungen im Saarland

In diesem kleinen Bundesland gibt es ein „Sonderkonjunkturprogramm für saarländisches Gastgewerbe“, in dem unter anderem auch die Digitalisierung wie ein Onlineshop gefördert werden kann.

Förderungen in Niedersachsen

Niedersachsen hat erst Anfang März 2021 ihre „niedrigschwellige Hilfen“ für die Gastronomie aufgestockt. Damit können Erweiterungen oder Umbaumaßnahmen gefördert werden.

Förderungen in Hamburg

Die Hansestadt hat verschiedene Förderungen aktuell als auch einige, die in der Zukunft den Unternehmen zugutekommen sollen. So gibt es aktuell den Corona Recovery Fonds für innovative junge Unternehmen, eine weitere Förderung ist Hamburg-Kredit Liquidität für kleinere und mittlere Unternehmen sowie ab Mitte März läuft Hamburg Digital, wobei hier gezielt Beratungen als auch Investitionsguthaben gefördert werden sollen.

Förderungen in Berlin

Auch die Hauptstadt hat natürlich neben den klassischen Förderungen des Bundes einiges für ihre Unternehmen. So gibt es zum Beispiel Coronahilfen für Start-ups für verschiedene Bereiche und Branchen und eine Soforthilfe V, die auch für Gastrobetriebe in Anspruch genommen werden kann.

Förderung in Baden-Württemberg

In diesem Bundesland gibt es immer wieder Förderungen für KMUs oder auch für Selbstständige. Das Mezzanine-Beteiligungsprogramm ist eines der aktuellsten Förderprogramme und bietet die Möglichkeit einer Finanzierung mithilfe einer Beteiligung.

Die oben genannten Förderungen sind natürlich nicht vollständig und können sich jederzeit ändern, hier sollte man sich immer direkt im jeweiligen Bundesland informieren. Wichtig ist auch zu klären, wie es sich verhält, wenn Förderungen von Bund und vom Bundesland beantragt werden, ob dies überhaupt möglich ist oder ob man dann wiederum Rückzahlungen leisten muss.

Förderung der Digitalisierung für Restaurants und Gastrobetriebe

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Neben den vielen Krediten und Förderungsmöglichkeiten kann man sich als Gastrobetrieb auch mal die Digitalisierung fördern lassen. Dadurch kann man sich ein festeres Standbein aufbauen, da im 21. Jahrhundert vieles online abläuft, und der nächsten Schließung oder Teilschließung gelassener entgegensehen, wenn man zum Beispiel online Bestellungen für „to go“ annehmen kann.

Überbrückungshilfe für die Zukunft

Die neue Überbrückungshilfe III bringt viele Vorteile mit sich, unter anderem eben die Förderung für die Zukunft. Die Digitalisierung hinkt zwar in Deutschland weit hinterher, aber dafür kann man sich seine eigene nun dank Staatshilfe etwas mitfinanzieren lassen. Die Investition in die Digitalisierung ist ein eigener Punkt der neuen Hilfe und bedeutet zum Beispiel, dass man die Kosten für den Onlineshop fördern lassen kann. Bei diesem Punkt kommen bis zu 20.000 Euro zusammen, für einen Onlineshop – oder die Erweiterung eines schon bestehenden Onlineshops als auch für Werbe- und Marketingmaßnahmen.

Durch diese Möglichkeit, kann der eigene Betrieb in Werbemaßnahmen wie Webseiten investieren und dazu einen Onlineshop aufbauen. Shopsysteme und Bestellungen über eine mobile App helfen Gastronomie-Betriebe einfacher zu neuen Kunden zu kommen und zugleich auch ihre Bestandskunden längerfristig zu halten. Gerade im Bereich von „to go“ können solche Systeme von vielen Kunden spontan genutzt werden, wenn sie gerade auf dem Weg zur Arbeit sind oder nach einem Arzt-Besuch. Geplante Bestellungen machen einen großen Anteil bei Shopsystemen aus, aber die Spontankäufe sind längerfristig das, was uns auch bei einer längeren unsicheren Zukunft über den Berg hält.

Die Digitalisierung ermöglicht auch, Kunden über Neuerungen auf dem Laufenden zu halten. Neue Produkte, neue Dienstleistungen und neue Mitarbeiter – was mit Lockdown untergehen würde, kann mit der richtigen Digitalstrategie Hunderte und Tausende von (potenziellen) Kunden erreichen. Und mit einer gekonnten Online-Strategie und der Förderung der Digitalisierung können zukünftig auch mehr Kunden gewonnen und vor allem erreicht werden.

Zusätzliche Schmankerl zur Förderung

Gefördert zu werden, bedeutet ja nicht immer gleich, Geld zu erhalten. Der Staat bietet zusätzliche Hilfe auch für Gastronomie-Betriebe, um während der unsicheren Phase effektiver arbeiten zu können.

  • So wurde bekanntermaßen der Mehrwertsteuersatz von 7 % für Speisen beibehalten und kann bis Ende 2021 genutzt werden.
  • Der Einzelhandel sowie die Gastronomie haben Zusatzregeln erhalten, unter anderem für die Abschreibungskosten verderblicher Ware.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Förderungen für Gastronomen aufgrund von Corona

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Während uns Corona seit einem Jahr die Wirtschaft gehörig durcheinander wühlt, haben viele Gastronomie-Betriebe das Problem, dass sie nicht öffnen dürfen und dies schon seit Monaten. Dem psychischen Stress sind finanzielle Einbußen gleichgesetzt und für die potenziellen Hilfen von Staat muss man sich erst einmal schlaulesen. Wir möchten unseren Kunden des Shopsystems Pizza einen kleinen Überblick verschaffen, was so alles möglich wäre.

Kreditprogramme für Gastrobetriebe

Eine nicht sehr populäre Art der Unterstützung ist die Aufnahme eines Kredits. Diese Förderkredite werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kfw) übernommen und können von Betrieben jeglicher Art in Anspruch genommen werden. Zu den Corona-Krediten zählen zum Beispiel der Kfw-Schnellkredit 2020 (für alle Unternehmen, seit mindestens 2019 auf dem Markt tätig), der Kfw-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre auf dem Markt sind, sowie der ERP-Gründerkredit – Universell, der wiederum für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre auf dem Markt sind.

Mehr zu den jeweiligen Krediten gibt’s auf der Website der Kfw.

Überbrückungshilfe für Gastronomie

Mittlerweile ist der Staat bei Paket III angekommen. Überbrückungshilfe I konnte bis Oktober beantragt werden, Überbrückungshilfe II bis Ende März und das aktuell laufende Paket kann noch bis Ende Juni 2021 beantragt werden.

Das dritte Modell ist eine Weiterführung von Paket II und es wurden einige Neuerungen eingeführt und bestehende Punkte erweitert. So können Beträge von bis zu 1,5 Millionen monatlich abgerufen werden, wobei sich die Höhe an den betrieblichen Fixkosten richtet. Sogar Umbaukosten für Hygienemaßnahmen können bis zu einem Beitrag von 20.000 Euro bezuschusst werden und auch der Punkt Digitalisierung kommt nicht zu kurz, sodass sich auch das Anlegen eines Onlineshops lohnen kann. Antragssteller müssen aber mindestens 30 % Umsatzeinbußen im Monat erhalten haben.

Mehr zur Überbrückungshilfe sowie zur Beantragung auf Überbrückungshilfe Unternehmen.

Prämie für Auszubildende

Eine etwas andere Förderung ist die Prämie für neue Auszubildende, die jeder Betrieb erhalten kann. Gefördert wurden Ausbildungsverhältnisse, die von Juni 2020 bis Februar 2021 begonnen wurden. Die Zuschüsse in Höhe von 2000 Euro (bzw. 3000 Euro) können online beantragt werden.

Je nachdem, wie sich die Coronalage im Sommer 2021 verändern wird, kann davon ausgegangen werden, dass diese Azubi-Prämie wohl auch dieses Jahr wieder angestrebt wird, hier heißt es also Auge offenhalten.

Mehr Informationen zur Beantragung gibt’s auf der Website der Arbeitsagentur

Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr sowie unterliegen dem aktuellen Stand von März 2021, da sich die Bedingungen wie die wirtschaftliche Lage jederzeit ändern können.