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Förderungen für Gastronomen aufgrund von Corona

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Während uns Corona seit einem Jahr die Wirtschaft gehörig durcheinander wühlt, haben viele Gastronomie-Betriebe das Problem, dass sie nicht öffnen dürfen und dies schon seit Monaten. Dem psychischen Stress sind finanzielle Einbußen gleichgesetzt und für die potenziellen Hilfen von Staat muss man sich erst einmal schlaulesen. Wir möchten unseren Kunden des Shopsystems Pizza einen kleinen Überblick verschaffen, was so alles möglich wäre.

Kreditprogramme für Gastrobetriebe

Eine nicht sehr populäre Art der Unterstützung ist die Aufnahme eines Kredits. Diese Förderkredite werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kfw) übernommen und können von Betrieben jeglicher Art in Anspruch genommen werden. Zu den Corona-Krediten zählen zum Beispiel der Kfw-Schnellkredit 2020 (für alle Unternehmen, seit mindestens 2019 auf dem Markt tätig), der Kfw-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre auf dem Markt sind, sowie der ERP-Gründerkredit – Universell, der wiederum für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre auf dem Markt sind.

Mehr zu den jeweiligen Krediten gibt’s auf der Website der Kfw.

Überbrückungshilfe für Gastronomie

Mittlerweile ist der Staat bei Paket III angekommen. Überbrückungshilfe I konnte bis Oktober beantragt werden, Überbrückungshilfe II bis Ende März und das aktuell laufende Paket kann noch bis Ende Juni 2021 beantragt werden.

Das dritte Modell ist eine Weiterführung von Paket II und es wurden einige Neuerungen eingeführt und bestehende Punkte erweitert. So können Beträge von bis zu 1,5 Millionen monatlich abgerufen werden, wobei sich die Höhe an den betrieblichen Fixkosten richtet. Sogar Umbaukosten für Hygienemaßnahmen können bis zu einem Beitrag von 20.000 Euro bezuschusst werden und auch der Punkt Digitalisierung kommt nicht zu kurz, sodass sich auch das Anlegen eines Onlineshops lohnen kann. Antragssteller müssen aber mindestens 30 % Umsatzeinbußen im Monat erhalten haben.

Mehr zur Überbrückungshilfe sowie zur Beantragung auf Überbrückungshilfe Unternehmen.

Prämie für Auszubildende

Eine etwas andere Förderung ist die Prämie für neue Auszubildende, die jeder Betrieb erhalten kann. Gefördert wurden Ausbildungsverhältnisse, die von Juni 2020 bis Februar 2021 begonnen wurden. Die Zuschüsse in Höhe von 2000 Euro (bzw. 3000 Euro) können online beantragt werden.

Je nachdem, wie sich die Coronalage im Sommer 2021 verändern wird, kann davon ausgegangen werden, dass diese Azubi-Prämie wohl auch dieses Jahr wieder angestrebt wird, hier heißt es also Auge offenhalten.

Mehr Informationen zur Beantragung gibt’s auf der Website der Arbeitsagentur

Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr sowie unterliegen dem aktuellen Stand von März 2021, da sich die Bedingungen wie die wirtschaftliche Lage jederzeit ändern können.